Allgemeine Geschäftsbedingungen

von

WP-Wartungen.de
Ascendix UG
Honigmannstraße 6
52134 Herzogenrath

– im Folgenden: Auftragnehmer –

Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen

1.1 Allgemeines

1.1.1 Der Auftragnehmer bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen an. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Produktbeschreibung, dem gebuchten Leistungspaket oder einer Individualvereinbarung zwischen Auftragnehmer und Kunde.

1.1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.

1.1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.

1.1.4 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.

1.1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

1.2 Mitwirkungspflichten des Kunden

1.2.1 Sofern der Kunde dem Auftragnehmer Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Erfüllung der in Auftrag gegebenen Leistungen zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, Markenrecht etc.) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Auftragnehmer ist vor allem nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Der Auftragnehmer wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.

1.2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Werke (z. B. die Daten für das Impressum, Grafiken, Logos etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.

1.2.3 Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Erbringung der Agenturleistungen (z. B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann der Auftragnehmer nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z. B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.

1.2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen. Ein entsprechender Auftragsverarbeitungsvertrag einschließlich der technischen und organisatorischen Maßnahmen wird vom Auftragnehmer bei Bedarf zur Verfügung gestellt.

1.2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

1.2.6 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Auftragnehmer dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z. B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

1.2.7 Beauftragt der Kunde den Auftragnehmer mit Arbeiten an Webseiten, Systemen, Konten oder sonstigen technischen Umgebungen Dritter oder stellt er dem Auftragnehmer hierzu Zugänge zur Verfügung, hat der Kunde sicherzustellen, dass er zu der Beauftragung und zur Bereitstellung der erforderlichen Zugänge berechtigt ist. Er hat erforderliche Zustimmungen oder Berechtigungen des jeweiligen Rechteinhabers bzw. Betreibers vor Beginn der Leistung einzuholen.

1.2.8 Kommt der Kunde erforderlichen Mitwirkungs- oder Zuarbeitspflichten trotz Aufforderung nicht nach und kann die vereinbarte Leistung deshalb nicht oder nicht sinnvoll fortgeführt werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Bearbeitung bis zur vollständigen Mitwirkung vorübergehend auszusetzen. Hierdurch entstehende Verzögerungen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

1.3 Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)

1.3.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Technologien der Künstlichen Intelligenz (KI-Tools) zur Erstellung von Inhalten (z. B. Text, Bild, Ton oder Video) einzusetzen. Sofern nicht anders vereinbart, werden alle von einer KI generierten Inhalte nach deren Erstellung von einer natürlichen Person geprüft und bei Bedarf angepasst. Der Einsatz von KI-Tools erfolgt nicht, sofern für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft. Will der Kunde, dass KI-Technologien für bestimmte Projekte oder Teile davon nicht eingesetzt werden, so hat er dies dem Auftragnehmer in Textform eigenständig mitzuteilen.

1.3.2 Der Auftragnehmer wird Inhalte, die ganz oder teilweise mit KI erstellt wurden, vor ihrer Verwendung sorgfältig prüfen und bei Bedarf anpassen. Eine Gewähr dafür, dass solche Inhalte frei von Rechten Dritter sind, die trotz sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar sind, wird nicht übernommen. Soweit an Inhalten, die ganz oder teilweise mit Hilfe von KI erstellt wurden, ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt werden sollen, erfolgt dies nur in dem Umfang, in dem solche Rechte rechtlich begründet und wirksam eingeräumt werden können.

1.3.3 Eine separate Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten ist nur geschuldet, wenn und soweit die Kennzeichnung des Inhaltes gesetzlich vorgeschrieben ist oder sofern bereits zum Zeitpunkt der Leistungserbringung absehbar ist, dass eine Kennzeichnungspflicht in absehbarer Zeit gesetzlich vorgeschrieben sein wird (z. B. aufgrund von Regelungen in der KI-Verordnung). Gleiches gilt für Mitteilungen darüber, dass bestimmte Arbeitsergebnisse unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt worden sind.

1.4 Vertragsschluss über den Online-Shop

1.4.1 Die Darstellung von Leistungen im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot des Auftragnehmers dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Vertragsangebot abzugeben.

1.4.2 Mit Betätigung des entsprechend gekennzeichneten Bestellbuttons gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die im Warenkorb enthaltenen Leistungen ab.

1.4.3 Eine unmittelbar nach Eingang der Bestellung automatisiert versandte Bestätigung bestätigt ausschließlich den Zugang der Bestellung beim Auftragnehmer und stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar.

1.4.4 Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von fünf Arbeitstagen ausdrücklich durch eine gesonderte E-Mail annimmt. Ist für die Entscheidung über die Auftragsannahme eine technische Prüfung oder die Bereitstellung weiterer Informationen oder Zugänge erforderlich, beginnt diese Frist erst mit vollständigem Eingang der hierfür erforderlichen Informationen bzw. Zugänge. Als Arbeitstage gelten Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz des Auftragnehmers.

1.4.5 Ist für die gebuchte Leistung eine technische Vorprüfung gemäß Ziffer 1.5 erforderlich, kann die Annahme des Vertragsangebots von deren Abschluss und dem Ergebnis der Prüfung abhängig gemacht werden.

1.4.6 Vor Abgabe der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben mit den im Bestellprozess vorgesehenen Korrekturmöglichkeiten überprüfen, ändern und berichtigen. Vertragssprache ist Deutsch.

1.4.7 Der Vertragstext wird vom Auftragnehmer nach Vertragsschluss gespeichert. Ein Anspruch auf dauerhafte Online-Abrufbarkeit über ein Kundenkonto besteht nicht. Die für die Bestellung maßgeblichen AGB können vor Abgabe der Bestellung auf der Website abgerufen und in wiedergabefähiger Form gespeichert werden. Die wesentlichen Bestelldaten werden dem Kunden im Rahmen der Bestellkommunikation per E-Mail übermittelt.

1.5 Technische Vorprüfung und erforderliche Vorarbeiten

1.5.1 Soweit dies zur Beurteilung der Umsetzbarkeit oder des tatsächlichen Leistungsumfangs erforderlich ist, kann vor Auftragsannahme oder Leistungsbeginn eine kostenlose technische Prüfung des bestehenden Systems oder Projekts erfolgen. Ergibt sich hierbei, dass zusätzliche Vorarbeiten, Reparaturen, grundlegende technische Änderungen oder ein abweichender Leistungsumfang erforderlich sind, wird der Kunde hierüber vorab informiert und erhält gegebenenfalls ein gesondertes Angebot. Zusätzliche Leistungen werden nur nach gesonderter Beauftragung ausgeführt.

1.6 Zusätzliche Leistungen und Leistungsänderungen

1.6.1 Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Beauftragung und werden zusätzlich vergütet. Gleiches gilt für nachträgliche Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Kunden, sofern diese nicht bereits vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind. Der Auftragnehmer wird den Kunden vor Ausführung über einen hierdurch entstehenden zusätzlichen Aufwand informieren, soweit dieser nicht offensichtlich oder bereits vereinbart ist.

1.7 Leistungsfristen und Verzögerungen

1.7.1 Angegebene Leistungs- und Fertigstellungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden oder sich ihre Verbindlichkeit aus einer besonderen Regelung dieser AGB oder einem zum Vertrag gehörenden Vertragsdokument ergibt. Verzögerungen, die durch Umstände entstehen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, insbesondere durch höhere Gewalt, Ausfälle oder Störungen bei Drittanbietern, Hosting-Providern, Plattformen oder technischen Diensten sowie durch notwendige Mitwirkung des Kunden, verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Der Auftragnehmer wird den Kunden über wesentliche Verzögerungen informieren.

Teil 2 – Onlineauftritte und Technik

2.1 Webseiten- und Shoperstellung (agil)

2.1.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Web-/Shopkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt.

2.1.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z. B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

2.1.3 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde beim Auftragnehmer zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos, Schriften u. Ä. sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftragnehmer dar. Der Auftragnehmer wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden zustande.

2.1.4 Der Kunde kann jederzeit Kundenwünsche einbringen, soweit diese durch den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z. B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist der Auftragnehmer nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Darüber hinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

2.1.5 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.

2.1.6 Voraussetzung für die Tätigkeit des Auftragnehmers ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z. B. Texte, Vorlagen, Grafiken, Schriften) und/oder Systemumgebungen dem Auftragnehmer rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.

2.1.7 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z. B. Statistik) oder Zertifikaten (z. B. SSL/TLS) sind vom Auftragnehmer nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Der Auftragnehmer schuldet die Bereitstellung des vereinbarten Arbeitsergebnisses in der für den vorgesehenen Verwendungszweck üblichen Form. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf zusätzliche Zusammenstellung, Aufbereitung oder gesonderte Herausgabe interner Arbeits-, Roh-, Entwicklungs-, Projekt- oder Archivdateien sowie von Entwicklungsdokumentationen, Handbüchern oder sonstiger Zusatzdokumentation besteht vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung nicht.

2.1.8 Soweit nicht anders vereinbart, sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

2.1.9 Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und den Shop gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

2.1.10 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann der Auftragnehmer dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder der Auftragnehmer zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote des Auftragnehmers in Anspruch nehmen. Inhalt und Umfang entsprechender Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Produktbeschreibung, dem gebuchten Leistungspaket oder einer Individualvereinbarung. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

2.2 Webseiten- und Shoperstellung (Lasten- und Pflichtenheft)

2.2.1 Sofern zwischen den Vertragsparteien die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Web-/Shopkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, erfolgt die Auftragsabwicklung nach Maßgabe der vorliegenden Ziffer.

2.2.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z. B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

2.2.3 Maßgeblich für den Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind zum einen individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und zum anderen ein vom Kunden erstelltes, ausführliches Lastenheft sowie das darauf aufbauende Pflichtenheft. Der Auftragnehmer wird die im Lastenheft beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen. Sollte der Auftragnehmer erkennen, dass sich die im Lastenheft enthaltenen Vorgaben nicht für die Erstellung einer Webseite eignen, wird der Auftragnehmer den Kunden unverzüglich darauf hinweisen und einen entsprechenden Vorschlag für eine Ergänzung und/oder Anpassung des Lastenhefts unterbreiten. Der Kunde hat zu eventuellen Vorschlägen des Auftragnehmers hinsichtlich des Lastenhefts innerhalb eines angemessenen Zeitraums schriftlich oder in Textform Stellung zu nehmen und schließlich die Inhalte des Lastenhefts gegenüber dem Auftragnehmer verbindlich schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Besteht zwischen den Parteien hinsichtlich des Lastenhefts Einigkeit, werden dessen Inhalte Vertragsbestandteil.

2.2.4 Auf Grundlage des Lastenhefts erstellt der Auftragnehmer ein Pflichtenheft, das primär die fachlich-technische und/oder gestalterische Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben beschreibt. Nach Fertigstellung legt der Auftragnehmer dem Kunden das Pflichtenheft zur Abnahme vor. Der Kunde ist berechtigt, das vom Auftragnehmer erstellte Pflichtenheft zurückzuweisen und Änderungs- bzw. Anpassungswünsche mitzuteilen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden, maximal zwei Alternativvorschläge vorzulegen. Ist der Kunde mit dem letzten Vorschlag des Auftragnehmers endgültig nicht einverstanden, kann er oder der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis – sofern gesetzlich möglich – außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Die im Zusammenhang mit dem Lasten- und/oder Pflichtenheft entstandenen Honorare und/oder Aufwendungen des Auftragnehmers sind vom Kunden in diesem Fall angemessen zu vergüten bzw. zu ersetzen.

2.2.5 Wird das Pflichtenheft vom Kunden abgenommen, gelten die dort beschriebenen Leistungen als zwischen den Parteien endgültig vereinbart. Jegliche Abweichung von den Inhalten des durch den Kunden abgenommenen Pflichtenhefts bedarf einer ausdrücklichen Individualvereinbarung zwischen den Parteien. Der Auftragnehmer erbringt keine über die im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen hinaus. Ebenso erbringt der Auftragnehmer grundsätzlich keine Minderleistungen im Verhältnis zu den im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen. Nach Abnahme des Pflichtenhefts durch den Kunden entwickelt und programmiert der Auftragnehmer die Webseiten unter Beachtung der vereinbarten Vorgaben.

2.2.6 Der Auftragnehmer stellt dem Kunden neben dem Pflichtenheft einen Zeit- und Arbeitsplan zur Verfügung. Die Inhalte und Vorgaben dieses Zeit- und Arbeitsplans werden Vertragsbestandteil, sofern der Kunde nicht unverzüglich widerspricht. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Kunden die fertige Webseite oder Teile hiervon bis zum im Zeit- und Arbeitsplan genannten Enddatum auf einem geeigneten Datenträger zu übergeben und/oder per E-Mail zuzusenden und/oder auf einen vom Kunden vorgegebenen Server hochzuladen. Die Einzelheiten der Übergabe bzw. des Uploads der fertigen Webseiten sind im Übrigen Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.

2.2.7 Voraussetzung für die Tätigkeit des Auftragnehmers ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z. B. Texte, Vorlagen, Grafiken) und/oder Systemumgebungen dem Auftragnehmer rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.

2.2.8 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern. Bei Bedarf kann vor der Abnahme eine Testphase vereinbart werden. Stellt der Kunde vor der Abnahme oder im Laufe einer vereinbarten Testphase Fehler fest, wird er diese gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform anzeigen. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, die Fehler fachgerecht zu korrigieren. Zu diesem Zwecke darf der Auftragnehmer vorübergehende Workarounds bereitstellen.

2.2.9 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z. B. Statistik) oder Zertifikaten (z. B. SSL/TLS) sind vom Auftragnehmer nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Der Auftragnehmer schuldet die Bereitstellung des vereinbarten Arbeitsergebnisses in der für den vorgesehenen Verwendungszweck üblichen Form. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf zusätzliche Zusammenstellung, Aufbereitung oder gesonderte Herausgabe interner Arbeits-, Roh-, Entwicklungs-, Projekt- oder Archivdateien sowie von Entwicklungsdokumentationen, Handbüchern oder sonstiger Zusatzdokumentation besteht vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung nicht.

2.2.10 Soweit nicht anders vereinbart, sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

2.2.11 Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und den Shop gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

2.2.12 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann der Auftragnehmer dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder der Auftragnehmer zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote des Auftragnehmers in Anspruch nehmen. Inhalt und Umfang entsprechender Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Produktbeschreibung, dem gebuchten Leistungspaket oder einer Individualvereinbarung. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

2.3 Wartung und Betreuung von Webseiten / Shops

2.3.1 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann der Auftragnehmer dem Kunden Wartungs- und Betreuungsleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten (nachfolgend „Wartungsverträge“). Der Auftragnehmer kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder der Auftragnehmer zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote des Auftragnehmers in Anspruch nehmen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Produktbeschreibung, dem gebuchten Leistungspaket oder einer Individualvereinbarung.

2.3.2 Inhalt und Umfang der Wartungs- und Betreuungsleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Individualvereinbarung, dem Angebot oder der Produktbeschreibung. Regelmäßige Wartungsleistungen können gesondert vereinbart werden.

2.3.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen; die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

2.3.4 Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. Der Auftragnehmer schuldet vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.

2.4 Webhosting

2.4.1 Der Auftragnehmer bietet dem Kunden auch das Hosten der von ihm erstellten Webseiten / Shops an. Der Auftragnehmer wird zur Erfüllung seiner Leistungen die Server von Drittunternehmen einsetzen. Über die eingesetzten Server und Drittunternehmen wird der Auftragnehmer den Kunden vor Vertragsschluss informieren. Der spezifische Leistungsumfang (Domainverwaltung, Speicherplatz, E-Mail-Hosting, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.

2.4.2 Die Verfügbarkeit der vom Auftragnehmer zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99 Prozent im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch vom Auftragnehmer nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers etc.).

2.4.3 Soweit die regelmäßige Datensicherung nicht Bestandteil eines Wartungs-, Betreuungs- oder sonstigen Vertrags mit dem Auftragnehmer ist, obliegt es dem Kunden, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er den Auftragnehmer oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.

2.4.4 Auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz dürfen keine Inhalte gespeichert werden, die beleidigend, extremistisch, gewaltverherrlichend oder -verharmlosend, volksverhetzend, rechtsextremistisch, diskriminierend, verfassungsfeindlich, jugendgefährdend oder pornografisch sind, die gegen die Rechte Dritter (z. B. Marken- und Urheberrecht) oder sonstiges geltendes Recht oder die guten Sitten (insbesondere Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht) verstoßen oder Schadcode bzw. Schadsoftware enthalten. Sofern der Auftragnehmer Kenntnis darüber erlangt, dass im Rahmen des Hostings unzulässige Inhalte im Sinne dieses Absatzes auf dem bereitgestellten Speicherplatz hinterlegt sein könnten, wird er wie folgt vorgehen:

2.4.4.1 Der Auftragnehmer wird die betreffenden Inhalte unverzüglich kursorisch prüfen. Sollte die kursorische Prüfung ergeben, dass ein unzulässiger Inhalt nicht ausgeschlossen werden kann, kann der Auftragnehmer diesen nach eigenem Ermessen vorläufig sperren oder andere, der Gefährdungslage angemessene Maßnahmen bis hin zur Löschung des Inhalts treffen. Der Auftragnehmer wird den Kunden zur Stellungnahme auffordern und ihm hierfür eine angemessene Frist einräumen.

2.4.4.2 Sobald die Stellungnahme des Kunden vorliegt oder wenn der Kunde innerhalb der eingeräumten Frist keine Stellungnahme abgegeben hat, wird der Auftragnehmer eine endgültige Entscheidung darüber treffen, wie mit dem betroffenen Inhalt umzugehen ist. Hierbei kommen insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht: Verwarnung; unbefristete Sperrung oder endgültige Löschung des Inhalts; vorübergehende Sperrung des Kunden (alternativ kann auch eine teilweise Sperrung erfolgen); ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Vertrags; Strafanzeige oder Anzeige beim Ordnungsamt (sofern eine Straftat im Raum steht, die eine Gefahr für Leib, Leben oder Sicherheit einer Person darstellen kann, ist der Auftragnehmer gesetzlich verpflichtet, diese zu melden). Der Auftragnehmer wird die jeweilige Maßnahme erst nach einer gründlichen und objektiven Abwägung vornehmen und hierbei insbesondere die Schwere des Verstoßes, die Anzahl der Gesamtverstöße, potenzielle Auswirkungen auf die vom Auftragnehmer bereitgestellten Dienste, dessen Kunden und sonstige Dritte, das Gesamtverhalten (z. B. Einsichtsfähigkeit hinsichtlich des Verstoßes), das Verschulden (Vorsatz, Fahrlässigkeit), die Motive des Verstoßes (soweit erkennbar) und die Einlassung des Kunden (sofern vorhanden) berücksichtigen.

2.4.4.3 Der Auftragnehmer wird den Kunden über die Bewertung, deren Ergebnis und die beschlossenen Maßnahmen informieren, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen.

2.4.4.4 Der Auftragnehmer wird die gespeicherten Inhalte nicht proaktiv prüfen und – vorbehaltlich abweichender Angaben – auch keine automatisierten Prüfungen der abgelegten Inhalte vornehmen. Er wird jedoch tätig, sobald er selbst derartige Inhalte erkennt oder von Dritten über solche Inhalte in Kenntnis gesetzt wird. Sofern der Kunde Kenntnis von derartigen Inhalten erlangt, kann er sich selbstverständlich jederzeit an den Auftragnehmer wenden; hierzu kann er die Kontaktdaten im Impressum verwenden.

2.4.5 Befindet sich der Kunde mit fälligen Entgelten für Hosting-, Domain- oder damit zusammenhängende Leistungen in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer nach vorheriger Mahnung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Zahlungsfrist berechtigt, die betroffenen Leistungen vorübergehend einzuschränken oder zu sperren, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist.

2.4.6 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Domain-, Hosting- oder sonstige Drittanbieterentgelte dauerhaft für den Kunden vorzufinanzieren. Bestehen Zahlungsrückstände trotz angemessener Zahlungsfrist fort, kann der Auftragnehmer vom Kunden verlangen, betroffene Domains oder Leistungen auf einen anderen Anbieter bzw. Provider zu übertragen. Erfolgt die Übertragung trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht, kann die zugrunde liegende Vereinbarung nach den gesetzlichen Vorschriften beendet werden. Eine automatische Freigabe, Löschung oder Aufgabe einer Domain allein wegen Zahlungsverzugs erfolgt nicht.

2.5 Datensicherung und Wiederherstellung

2.5.1 Soweit Datensicherungen Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, werden diese nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarung durchgeführt. Eine Gewähr für die jederzeitige vollständige Wiederherstellbarkeit einer Sicherung besteht nicht, soweit deren Beeinträchtigung auf Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers beruht, insbesondere auf Fehlern oder Ausfällen von Hosting-Providern, Speicherdiensten, Software oder sonstigen Drittanbietern. Soweit eine Wiederherstellung ausdrücklich Bestandteil des gebuchten Leistungsumfangs ist, richtet sich deren Durchführung nach der jeweiligen Vereinbarung.

2.6 Sicherheitsleistungen und Schutzmaßnahmen

2.6.1 Soweit Sicherheitsprüfungen, Sicherheitsmaßnahmen, Firewall-, Malware-, Monitoring- oder vergleichbare Schutzleistungen Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, dienen diese der Reduzierung bestehender Sicherheitsrisiken. Ein vollständiger Schutz vor Angriffen, Schadsoftware, Sicherheitslücken, unbefugten Zugriffen oder sonstigen Beeinträchtigungen kann trotz fachgerechter Durchführung der vereinbarten Maßnahmen nicht gewährleistet werden.

2.6.2 Der Auftragnehmer schuldet daher keinen bestimmten Sicherheitserfolg, sondern die fachgerechte Durchführung der jeweils vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen. Dies gilt insbesondere für Angriffe oder Sicherheitslücken, die zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung noch nicht bekannt oder mit den eingesetzten und vereinbarten Maßnahmen nicht erkennbar bzw. vermeidbar waren.

2.7 Weitere technische Wartungs- und Betreuungsleistungen

2.7.1 Soweit Wartungs-, Monitoring-, Update- oder vergleichbare technische Betreuungsleistungen Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, schuldet der Auftragnehmer deren fachgerechte Durchführung nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarung. Ein bestimmter technischer Erfolg, insbesondere eine jederzeitige Erreichbarkeit, vollständige Fehlerfreiheit, dauerhafte Kompatibilität oder vollständige Vermeidung von Sicherheitsvorfällen, wird nicht geschuldet.

2.7.2 Der Umfang, die Häufigkeit und die Reaktionszeiten der jeweiligen Leistungen ergeben sich aus dem gebuchten Leistungspaket, der Produktbeschreibung, dem Angebot oder einer sonstigen Individualvereinbarung.

2.8 Lizenzen und Dienste Dritter

2.8.1 Soweit für die Leistungserbringung kostenpflichtige Plugins, Themes, Software, Schnittstellen, APIs oder sonstige Dienste Dritter erforderlich oder vereinbart sind, richten sich deren Einsatz, Verfügbarkeit und Kosten nach der jeweiligen Vereinbarung und den Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters.

2.8.2 Ist bei einem Webdesign- oder vergleichbaren Projekt die dauerhafte Nutzung einer vom Auftragnehmer bereitgestellten Lizenz ausdrücklich Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs, erhält der Kunde – soweit die Lizenzbedingungen des Drittanbieters dies zulassen – ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die konkret vereinbarte Kundenwebseite. Ein Anspruch auf Übertragung des Lizenzkontos, eines Master- oder Agentur-Lizenzschlüssels, eines Sammelkontos oder sonstiger interner Lizenzzugänge des Auftragnehmers besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

2.8.3 Lizenzen, die im Rahmen eines Wartungs-, Support-, Betreuungs- oder sonstigen laufenden Vertrags über eine Agentur-, Mehrfach- oder Sammellizenz des Auftragnehmers bereitgestellt werden, können auf die Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses beschränkt sein. Nach dessen Ende besteht kein Anspruch auf weitere Bereitstellung, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Soweit dies vom Drittanbieter ermöglicht wird, kann der Kunde eine eigene Lizenz erwerben.

2.8.4 Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass Software, Plugins, Themes, Schnittstellen, APIs oder sonstige Dienste Dritter dauerhaft unverändert verfügbar, kompatibel oder funktionsfähig bleiben. Änderungen von Preisen, Lizenzbedingungen, Funktionsumfang oder Verfügbarkeit solcher Drittanbieterleistungen liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers. Soweit hierdurch Anpassungen oder zusätzliche Kosten erforderlich werden, wird der Auftragnehmer den Kunden vor deren Beauftragung bzw. Ausführung informieren.

2.9 Konten und Zugänge bei Drittanbietern

2.9.1 Soweit für die Leistungserbringung Konten oder Zugänge bei Drittanbietern eingerichtet werden, richtet sich deren Zuordnung nach der jeweiligen Vereinbarung. Kundenbezogene Konten sollen, soweit technisch und organisatorisch möglich, auf den Kunden oder dessen Unternehmen angelegt werden. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden dem Kunden die ihm zuzuordnenden Zugänge und Konten zur weiteren Nutzung überlassen, soweit dem keine Rechte Dritter oder technischen Einschränkungen entgegenstehen. Agenturkonten, Sammelkonten und interne Zugänge des Auftragnehmers sind hiervon ausgenommen.

Teil 3 – Erstellung und Gestaltung von Content

3.1 Erstellung von Texten / Copywriting

3.1.1 Der Auftragnehmer erstellt für den Kunden u. a. Texte (z. B. Pressemeldungen, Beiträge für Webseiten, Werbetexte etc.). Die Inhalte dieser Texte werden individualvertraglich festgelegt.

3.1.2 Sobald die vereinbarten Texte fertiggestellt wurden, wird der Auftragnehmer diese dem Kunden zur Freigabe und Abnahme übermitteln. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

3.1.3 Sofern der Auftragnehmer mit der Veröffentlichung beauftragt wurde, erfolgt die Veröffentlichung der Texte vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erst nach Freigabe durch den Kunden; die Freigabe stellt zugleich die Abnahme der Texte dar. Bei Pressemeldungen wird nach erfolgter Freigabe ferner ein Distributionsdatum festgelegt, an dem diese an die Medien übermittelt werden sollen. Sofern der Kunde die Texte selbst veröffentlicht oder veröffentlichen soll, hat er die Texte vorab abzunehmen. Sofern der Kunde die Texte vor Abnahme veröffentlicht, gilt die Veröffentlichung als Abnahme.

3.1.4 Für Fehler, die nach der Freigabe/Abnahme entdeckt werden, haftet der Auftragnehmer ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“.

3.2 Gestaltung und Konzeption von Grafiken und Logos (Designs)

3.2.1 Der Auftragnehmer übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden die Konzeption und Gestaltung von Grafiken und/oder Logos (im Folgenden „Designs“).

3.2.2 Hierzu stellt der Kunde beim Auftragnehmer zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Designs. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftragnehmer dar. Der Auftragnehmer wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden zustande.

3.2.3 Voraussetzung für die Tätigkeit des Auftragnehmers ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (Farbdefinition etc.) dem Auftragnehmer vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Auftragnehmer dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

3.2.4 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden, die einzelnen Designs betreffend, das Recht auf je zwei Korrekturschleifen zu. Nach der Durchführung dieser Korrekturschleifen werden Anpassungswünsche und Reklamationen (insbesondere hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt. Wünscht der Kunde nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen weitere Änderungen, kann der Auftragnehmer dem Kunden diese gegen ein zusätzlich zu vereinbarendes Entgelt erstellen.

3.2.5 Sobald das vereinbarte Design fertiggestellt wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. Die Designs werden dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt.

3.2.6 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den Designs ein. Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird bei der Erstellung von Logos ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt; einzelne grafische Elemente der Logos dürfen jedoch für die Erstellung anderer Werke verwendet werden, solange hierdurch keine Verwechslungsgefahr zum erstellten Logo entsteht. Bei allen übrigen Designs wird vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung mit dem Auftragnehmer. Die innerhalb der Korrekturschleife präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung vom Auftragnehmer durch den Kunden weder im Original noch verändert genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

3.2.7 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.

Teil 4 – Marketing

4.1 SEO-Marketing

4.1.1 Der Auftragnehmer bietet dem Kunden u. a. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet der Auftragnehmer ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung des Auftragnehmers das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Kunden ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. ein bestimmtes Ranking in der Suchmaschinen-Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde.

4.2 SEA-Kampagnen

4.2.1 Der Auftragnehmer bietet dem Kunden Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Individualvereinbarung bzw. dem gebuchten Leistungspaket und kann insbesondere die Einrichtung, laufende Betreuung, Optimierung und Auswertung von Kampagnen sowie die Erstellung und Anpassung von Anzeigen und Keywords umfassen. Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. Verkaufszahlen, Leads oder eine bestimmte Anzeigenposition) wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich zugesichert wurde.

4.2.2 Den Auftragnehmer trifft nicht die Verpflichtung, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. Soweit der Auftragnehmer dem Kunden Vorschläge zur Buchung von Keywords unterbreitet, obliegt die rechtliche Prüfung, insbesondere im Hinblick auf Markenrechte Dritter, sowie die Freigabe der Keywords dem Kunden vor Durchführung der Kampagne.

4.2.3 Das für die beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind diese Kosten vom Kunden zu tragen.

4.3 Schaltung von Werbeanzeigen

4.3.1 Der Auftragnehmer unterstützt den Kunden bei Anzeigenschaltungen in Social-Media-Portalen, Suchmaschinen und sonstigen Medien („Anzeigen“).

4.3.2 Der Auftragnehmer berät den Kunden dahingehend, wie dieser seine Anzeigen so ausgestaltet, dass diese eine möglichst hohe Sichtbarkeit aufweisen. Bestimmte Ergebnisse (z. B. Verkaufszahlen, Leads) sind hierbei nicht geschuldet.

4.3.3 Der Auftragnehmer unterstützt den Kunden auch bei der Konzeptionierung der Texte und Bilder für die Anzeigen. Die Auswahl der Inhalte für die Anzeigen (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.) obliegt jedoch allein dem Kunden. Der Auftragnehmer wird diese Inhalte, aber auch die Anzeigen insgesamt, nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte der Auftragnehmer in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte und/oder die Anzeigen gegen geltendes Recht verstoßen, kann der Auftragnehmer das Einstellen solcher Inhalte bzw. Erstellen der Anzeigen verweigern.

4.3.4 Alle Inhalte und Maßnahmen werden, soweit vereinbart oder erforderlich, vor Veröffentlichung mit dem Kunden abgestimmt bzw. von diesem freigegeben. Der Umfang der vom Auftragnehmer geschuldeten Erstellung, Einrichtung, Betreuung und Optimierung richtet sich nach der jeweiligen Individualvereinbarung bzw. dem gebuchten Leistungspaket. Die rechtliche Verantwortung für die vom Kunden bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte bleibt hiervon unberührt.

4.3.5 Das für die vorliegend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind diese Kosten vom Kunden zu tragen.

Teil 5 – Sonstige Bestimmungen

5.1 Preise und Vergütung

5.1.1 Die Vergütung für die Leistungen des Auftragnehmers ergibt sich aus der jeweiligen Individualvereinbarung, dem Angebot, der Produktbeschreibung oder dem gebuchten Leistungspaket.

5.1.2 Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich sämtliche Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2 Zahlung und Fälligkeit

5.2.1 Rechnungen sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5.2.2 Laufende Wartungs-, Betreuungs-, Hosting-, SEO-, SEA- oder vergleichbare Leistungen werden nach dem jeweils vereinbarten Abrechnungszeitraum abgerechnet. Eine automatische Zahlung kann ausdrücklich vereinbart werden und insbesondere per SEPA-Lastschrift oder PayPal erfolgen.

5.2.3 Bei Werkleistungen, insbesondere bei der Erstellung von Webseiten, Shops oder umfangreichen Überarbeitungen, wird die Vergütung nach Fertigstellung und Abnahme fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Erfolgt die Entwicklung auf einem Test-, Demo- oder Staging-System des Auftragnehmers, kann die Übertragung, Installation oder Live-Schaltung auf dem Kundensystem bis zur vollständigen Zahlung der zu diesem Zeitpunkt fälligen Vergütung zurückbehalten werden.

5.2.4 Für Werk- und Projektleistungen können Abschlags- oder Teilzahlungen nach Projekt- oder Leistungsstufen vereinbart werden. Höhe, Fälligkeit und Zuordnung zu den jeweiligen Leistungsstufen ergeben sich aus dem Angebot oder der jeweiligen Individualvereinbarung. Soweit vereinbart, kann eine Schlusszahlung vor Übertragung, Installation oder Live-Schaltung fällig werden.

5.2.5 Schlägt ein vereinbartes automatisiertes Zahlungsverfahren aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund fehl oder kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rückbelastung, hat der Kunde dem Auftragnehmer die hierdurch tatsächlich entstandenen und angemessenen Kosten zu erstatten.

5.2.6 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug. Nach vorheriger Mahnung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Zahlungsfrist ist der Auftragnehmer berechtigt, laufende Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen vorübergehend auszusetzen, soweit dem keine überwiegenden berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.

5.3 Laufzeit und Verlängerung

5.3.1 Die jeweilige Vertragslaufzeit und Abrechnungsweise ergeben sich aus dem Angebot, der Produktbeschreibung oder der individuellen Vereinbarung.

5.3.2 Befristete Verträge enden mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, sofern keine Verlängerung ausdrücklich vereinbart wird.

5.3.3 Bei laufenden Verträgen mit monatlicher Abrechnung ist eine ordentliche Kündigung zum Ende des jeweiligen monatlichen Abrechnungszeitraums möglich.

5.3.4 Wird eine Jahreslaufzeit mit Vorauszahlung gewählt, gelten die hierfür angebotenen Vorteilskonditionen für den jeweiligen vorausbezahlten Zeitraum. Eine ordentliche Kündigung während dieses Zeitraums wirkt frühestens zum Ende des vorausbezahlten Zeitraums; eine anteilige Erstattung erfolgt nicht. Die vereinbarten Leistungen werden bis zum Ende der Laufzeit erbracht. Bei einer erneuten Jahresbuchung können die jeweils angebotenen Vorteilskonditionen erneut in Anspruch genommen werden.

5.3.5 Eine automatische Verlängerung oder fortlaufende Vertragslaufzeit bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. Laufzeit und Kündigung richten sich in diesem Fall nach dieser Vereinbarung.

5.3.6 Eine automatische Zahlung kann unabhängig von der vereinbarten Abrechnungsperiode ausdrücklich vereinbart werden. Dies gilt insbesondere für Zahlungen per SEPA-Lastschrift oder PayPal. Die Vereinbarung eines automatisierten Zahlungsverfahrens allein führt weder zu einer Änderung der Vertragslaufzeit noch zu einer automatischen Vertragsverlängerung.

5.4 Kündigung laufender Verträge

5.4.1 Laufende oder unbefristet vereinbarte Verträge können unter Einhaltung der jeweils vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt werden. Soweit keine besondere Kündigungsfrist vereinbart wurde, ist eine Kündigung zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums möglich.

5.4.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5.5 Kündigung und Abbruch von Werkleistungen

5.5.1 Bei Werkleistungen kann der Kunde den Vertrag bis zur Fertigstellung des Werks jederzeit kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung richtet sich der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bereits erbrachte Leistungen sowie sonstige nach den gesetzlichen Vorschriften zu vergütende Beträge werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

5.5.2 Erfolgt die Kündigung aus wichtigem Grund, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall insbesondere berechtigt, die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen abzurechnen.

5.6 Preisanpassungen bei laufenden Verträgen

5.6.1 Bei befristeten Verträgen bleibt die vereinbarte Vergütung für die jeweilige laufende Vertragsdauer unverändert. Preisänderungen gelten erst für eine spätere Verlängerung oder erneute Beauftragung, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

5.6.2 Bei laufenden oder unbefristeten Verträgen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vergütung anzupassen, wenn sich für die Leistungserbringung maßgebliche Kosten wesentlich verändern, insbesondere Preise von Hosting-Providern, Lizenzgebern, Plattformen oder sonstigen Drittanbietern. Der Kunde wird über eine beabsichtigte Preisanpassung rechtzeitig vor deren Inkrafttreten informiert.

5.6.3 Führt die Preisanpassung zu einer Erhöhung der Vergütung, kann der Kunde den von der Erhöhung betroffenen laufenden Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung kündigen, wenn er der Preisanpassung nicht zustimmt.

5.7 Abnahme

5.7.1 Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme auffordern. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf zwei Wochen ab Abnahmeaufforderung festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine abweichende Abnahmefrist erforderlich ist, die der Auftragnehmer dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

5.8 Mängelgewährleistung

5.8.1 Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt beim Auftragnehmer. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch den Auftragnehmer resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

5.9 Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

5.9.1 Soweit in diesen AGB oder individualvertraglich nichts Abweichendes geregelt ist, räumt der Auftragnehmer dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.

5.9.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde dem Auftragnehmer ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

5.9.3 Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt, den eigenen Namen, mit Verlinkung, in angemessener Weise im Footer und im Impressum der vom Auftragnehmer erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

5.10 Arbeitsdateien und Herausgabe von Projektunterlagen

5.10.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer die Bereitstellung des vereinbarten Arbeitsergebnisses in der für den vorgesehenen Verwendungszweck üblichen Form. Bei Webseiten umfasst dies insbesondere die auf dem Kundensystem bereitgestellte Webseite einschließlich der dort eingesetzten Dateien und Inhalte. Eine zusätzliche Zusammenstellung, Aufbereitung oder gesonderte Herausgabe von Arbeits-, Roh-, Entwicklungs-, Projekt- oder Archivdateien ist nicht geschuldet.

5.10.2 Für Inhalte oder Dateien Dritter, insbesondere Stockmaterial, Schriftarten, Plugins oder sonstige lizenzierte Bestandteile, besteht ein Anspruch auf gesonderte Herausgabe nur, soweit die jeweiligen Lizenzbedingungen dies zulassen und dies ausdrücklich vereinbart wurde.

5.11 Projektübergabe bei Vertragsende

5.11.1 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt der Auftragnehmer dem Kunden die diesem zuzuordnenden und für die weitere Nutzung erforderlichen Daten, Zugänge und Arbeitsergebnisse in angemessener Form zur Verfügung, soweit diese nicht bereits beim Kunden oder auf dessen Systemen vorliegen oder zuvor in vereinbarter Form bereitgestellt wurden. Agenturkonten, interne Systeme, interne Dokumentationen und sonstige interne Arbeitsmittel des Auftragnehmers sind hiervon ausgenommen.

5.11.2 Soweit für die Übergabe ein über die übliche Herausgabe hinausgehender zusätzlicher Aufwand erforderlich ist, kann dieser nach vorheriger Abstimmung gesondert vergütet werden.

5.12 Vertraulichkeit

5.12.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, Speicherkarten, Passwörter, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

5.13 Haftung/Freistellung

5.13.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, oder aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

5.13.2 Der Kunde stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

5.14 Schlussbestimmungen

5.14.1 Die zwischen dem Auftragnehmer und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

5.14.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

5.14.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

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